Das OER-Zertifikat für Hochschulen
Das OER-Zertifikat für Hochschulen
Hochschulen, die sich um das Zertifikat “Certified OER Higher Education Institution” bemühen möchten, können einen Antrag auf Prüfung eines einzelnen Kriterium oder auch mehrerer Kriterien durch einen unabhängigen Beirat stellen.
Die Kriterien sind dabei:
Kriterium A
Die Hochschule verfügt über ein OER-Qualifizierungsangebot und bekennt sich öffentlich und strategisch zu offenen Bildungsressourcen (OER).
Die Unterlagen müssen
Es gibt ein öffentlich zugängliches Dokument der Hochschule, in dem die Hochschule
Als nicht hinreichend werden Hinweise auf einzelne OER-Initiativen und OER-Projekte der Hochschule oder die Nennung solcher Vorhaben in Entwicklungsplänen oder Leistungsvereinbarungen betrachtet.
Folgende Empfehlungen für die Gestaltung der OER-Policy werden vom Beirat gegeben:
Kriterium B
Die Hochschule bietet ein eigenes OER-Repositorium oder eine geeignete Verbundlösung in Kooperation mit anderen Hochschulen an, wo OER auffindbar veröffentlicht werden können.
Die Hochschulen werden bei der Anmeldung gebeten, einen Link zum OER-Repositorium und ggf. weitere Unterlagen dazu (z.B. Kooperationsabkommen, Metadaten-Konzept) beizulegen.
Die folgenden Ausführungen orientieren sich am Verständnis von Marín & Villar-Onrubia (2022): Demnach ist ein OER-Repositorium eine Website, die dazu dient, große Sammlungen von OER dank detaillierter Metadaten strukturiert zu speichern.
Das OER-Repositorium bzw. die Verbundlösung sollte demnach alle folgenden Kriterien erfüllen (Minimalanforderung):
Bei Verbundlösungen:
Im Falle einer Verbundlösung muss ein entsprechendes Kooperationsabkommen vorgelegt werden oder anderweitig nachgewiesen werden, dass Mitarbeiter:innen grundsätzlich das OER-Repositorium nutzen können.
Wünschenswert ist, dass das OER-Repositorium bzw. die Verbundlösung darüber hinaus folgende Kriterien erfüllt:
Im Sinne der Weiterentwicklung der österreichischen OER-Infrastruktur wird angestrebt, dass die OER-Repositorien aller österreichischer Hochschulen bzw. die von österreichischen Hochschulen genutzt werden, auch an den OERhub.at angebunden werden (können).
Kriterium C
Die Hochschule verfügt über eine definierte Anzahl von OER-zertifizierten Mitarbeiter:innen. Die Anzahl der notwendigen Mitarbeiter:innen mit dem Zertifikat richtet sich nach der Anzahl der Studierenden und ist folgendermaßen festgelegt:
Liste aller Personen mit dem Zertifikat "OER practitioner | OER Praktiker:in", die als Herkunftshochschule die antragstellende Hochschule angegeben haben und Mitarbeiter:innen der Hochschule sind. Sie können dazu die Tabelle verwenden, die in Ihrem Hochschulprofil zur Verfügung gestellt wird ("Personenzertifikate", "Export")
Bei der Zählung der notwendigen Nachweise von OER-Zertifikaten von Mitarbeiter:innen sind für eine Hochschule nur solche gültig, in denen sie als Herkunftshochschule genannt wird.
Hochschulen, die für das Zertifikat “Certified OER Higher Education Institution” eine bestimmte Zahl von OER-Zertifikaten von Personen (“OER Practitioner | OER-Praktiker:in”) erreichen möchten,
Ergebnis der Prüfung
Es gibt drei Möglichkeiten der Ergebnisse für die Prüfung aller Kriterien:
Wenn keine vorbehaltslose positive Prüfung vorliegt, wird vom Beirat festgelegt, wie die Prüfung der Änderungen erfolgt. Wenn die Prüfung positiv ohne Vorbehalt abgeschlossen wurde, erhalten die Antragsteller eine entsprechende Bescheinigung bzw. ggf. das Zertifikat “Certified OER higher education institution”.
Kosten
Das Angebot der OER-Zertifizierung richtet sich an österreichische Hochschulen und ihre Angehörigen. Durch die Förderung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden bis 12/2025 für die Prüfung von Anträgen dieser Zielgruppe keine Gebühren fällig.