Zertifizierung von Personen
Zertifizierung von Personen
Personen können das Zertifikat “OER Practitioner | OER-Praktiker:in” erhalten, wenn sie an einer durch fnma akkreditieren Weiterbildung zu OER teilgenommen haben.
Der Antrag dazu kann jederzeit gestellt werden, wir arbeiten an einer technisch unterstützen Variante - sie wird für Frühjahr 2024 erwartet.
Das Zertifikat wird grundsätzlich an alle Personen ausgestellt, die erfolgreich an einer akkreditierten Weiterbildung teilgenommen haben.
Bei Angehörigen einer österreichischen Hochschule wird diese bzw. eine der Hochschulen angegeben bzw. als Herkunftshochschule genannt. Nur dieser Hochschule kann das Zertifikat für Personen beim Zertifikat für Hochschulen angerechnet werden. Antragsteller:innen werden darauf hingewiesen, dass das in der Regel die Hochschule ist, die die Weiterbildung für das eigene Personal anbietet oder die Weiterbildung an einer anderen Einrichtung unterstützt (z.B. finanziell); ggf. kann bei Beschäftigungen an mehreren Hochschulen zudem erwogen werden, in welchem Umfang die Tätigkeit für eine Hochschule erfolgt. Die entsprechende Angabe der Herkunftshochschule obliegt den Personen, im Zweifel erfolgt die Zuordnung über die von der Person angegebenen beruflichen E-Mail-Adresse.
Für Personen, die über das OER-Zertifikat von fnma verfügen und an einer österreichischen Hochschule tätig sind, die über kein eigenes OER-Repositorium verfügt, bietet die TU Graz die Nutzung ihres OER-Repositoriums an.